Über 40 Jahre am Markt + eigene Produktion in China und Indonesien

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Marco Schreier Mineralienhandlung GmbH

 


(Sitz: 71636 Ludwigsburg, Geschäftsführer Marco Schreier, eingetragen Amtsgericht Stuttgart HRB Nr. 204627) Stand: 28.07.2022

1. Auftragserteilung
1.1. Mit der Auftragserteilung an uns, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Käufer diese AGB für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an.
1.2. Einkaufs- und/oder Zahlungsbedingungen des Käufers gelten für uns nur, wenn wir sieschriftlich anerkennen.
1.3. Im Rahmen der Kundenbetreuung und Auftragsabwicklung werden Kundendaten mittels EDV bearbeitet und gespeichert. Hiermit erklärt sich der Kunde auch mit der Weitergabeseiner Adreßdaten an verbundene Unternehmen einverstanden.
2. Datenschutz
Für die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten gelten im Rahmen der vorliegenden Geschäftsbeziehungen die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Insbesondere gelten Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 28 Abs. 3 DSGVO (Integrität und Vertraulichkeit der Daten) sowie Art. 12 ff. DSGVO (Informationspflichten). Wir speichern und verarbeiten personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses und der Geschäftsbeziehungen erforderlich sind. Die personenbezogen Kundendaten werden nach Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt. Unsere ausführlichen Datenschutzbestimmungen finden Sie unter Datenschutz sowie im Aushang und als mitnehmbare Printversion in unseren Geschäftsräumen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preisvereinbarungen gelten nur für den einzelnen Auftrag. Nachbestellungen gelten als neuer Auftrag.
3.2. Ändern sich nach Vertragsschluß die Anschaffungs- und Herstellungskosten für unsereLieferungen infolge Änderungen der Rohmaterial- oder Hilfsstoffpreise, der Löhne und Gehälter, der Frachten, der Währungswechselkurse oder öffentlichen Abgaben können wir eine entsprechende Preisanpassung vornehmen. Maßgebend für die Preisanpassung ist das jeweilige Lieferdatum. Wird der Preis für unsere Leistung dabei um mehr als 10% gegenüber dem vereinbarten Preis für unsere Leistung erhöht, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Rücktritt ist innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Nachricht über die Preisanpassung schriftlich zu erklären.
3.3. Unsere Preise für den Großhandel sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglichder gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.4. Verpackungskosten werden entweder, insbesondere bei größeren Sendungen, zu unseren Selbstkosten oder als pauschalierter Unkostenbeitrag in Rechnung gestellt.
3.5. Bei Bezahlung durch Lastschrift sofort, Barzahlung, Scheck oder Vorkasse gewähren wir bei einem Netto-Warenwert über 100,– EURO 3% Skonto. Auf Inlandsnachnahmen werden 2% Skonto gewährt, auf Zahlung mit Kreditkarte kann kein Skonto angerechnet werden.Mit Ausnahme vom Zahlungen durch Lastschrift sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Fällige Rechnungsbeträge aus Börsenverkäufen sind generell ohne Abzug sofort zu begleichen. Rechnungen aus Versandlieferungen in das Ausland sind aus schließ lich per Vorkasse, Nachnahme oder Kreditkarte zu begleichen und ebenfalls ohne Abzüge fällig. Fällige Gebühren aus Zahlungseingängen aus dem Ausland werden pauschaliert in Rechnung gestellt, pro Auslandsscheck, Auslandsorderscheck, Auslandsüberweisung sind dies 15,– EURO.Wechsel werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung zahlungshalber bei der Gewähr der Zentralbankfähigkeit des Bezogenen hereingenommen, Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen, vorbehaltlich ihrer Honorierung, mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Soweit eine Zahlung durch Lastschrift gewählt wird, wenden wir das SEPA-Lastschriftverfahren (SEPABasis-Lastschrift mit COR 1-Option, sog. „Eillastschrift“) mit verkürzter Vorlauffrist an. Hierzu kann der Käufer uns ein SEPA-Basismandat auf ein seiner Verfügung unter liegendes Konto erteilen. Die Vorankündigung über den Fälligkeitstermin der Lastschriftsowie die Höhe des ein zu -ziehenden Betrags (Pre-Notification) erfolgt mit Übermittlung der einzuziehenden Rechnung. Die Frist für diese Vorankündigung wird so auf einen Tag verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen.
3.6. Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachte Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Verzugszinsen werden mit 8% über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebe nen jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit höherem Zinssatz oder der Käufer eine geringereBelastung nachweist, was dem Käufer ausdrücklich gestattet wird.
3.7. Bei Nichteinlösungen von Lastschriften, Schecks, EC- oder Kreditkartenbuchungen trägt der Käufer zusätzlich zu den Verzugskosten gemäß 3.6 alle dem Verkäufer entstehendenKosten wie z.B. Retouregebühren der Bank.
3.8. Erwirbt der Kunde bei uns Bücher zu unserem Netto-Abgabepreis für Wiederverkäufer, ist er verpflichtet, diese ausschließlich zum Wiederverkauf zu verwenden und sie nur zu denvon den Verlagen angegebenen, verbindlichen Endpreisen weiter zuveräußern. Der Kunde bestätigt mit dem Erwerb, daß er die Voraussetzungen eines Handelsunternehmens besitzt. Für jeden Fall des vorsätzlichen oder fahrlässigen Anbietens oder Gewährens unzulässiger Nachlässe verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe des Rechnungswertes des angestrebten oder vollzogenen Geschäftes, mindestens jedoch 1.500,– EURO für den ersten Verstoß, 2.500,– EURO für Wiederholung und 5.000,– EURO für unzulässige Nachlaßangebote an eine Mehrzahl von Abnehmern. Gleiches giltbei Überschreitung des Ladenpreises. Konventionalstrafen aus dieser Vereinbarung sind an das Sozialwerk des Deutschen Buchhandels zu zahlen.
4. Lieferung und Rücktrittsvorbehalt
4.1. Die Lieferung erfolgt zu Lasten und auf Gefahr des Käufers, der im Falle einer Rücksendung auch für die entsprechenden Kosten aufkommt und für eine ausreichende Verpakkung und Versicherung zu sorgen hat, soweit die Rücksendung nicht in berechtigter Ausübung des Gewährleistungsrechtes erfolgt.
4.2. Verbindliche Lieferfristen können nur vereinbart werden für Waren, die ab Lager verfügbar sind. Für alle Waren, die erst beschafft werden müssen (Deckungsgeschäft), giltgenerell eine Vertragsbindung von vier Monaten ab Auftragsbestätigung. Käufer und Verkäufer erkennen aufgrund der Besonderheiten der Ware als Naturprodukt, dessen Verfügbarkeit naturgemäß starken Schwankungen unterliegt, einen Rücktritt vom Vertrag an, falls es innerhalb von vier Monaten nicht zur Anlieferung der bestellten Waren gekommen ist und auch eine dann zu vereinbarende Nachfrist von maximal weiteren zwei Monaten nicht zum Erfolg führte. Der Rücktrittsvorbehalt gilt zu unseren Gunstennur für den Fall, dass wir ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und vom Vertragspartner nicht beliefert wurden. Wir verpflichten uns für den Fall des von uns erklärten Rücktritts, den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware zu in formieren und empfangene Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
5. Beanstandungen
5.1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang am Bestimmungsort auf Mängelzu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er uns unverzüglich nach Eingang der Lieferung, versteckte Mängel innerhalb einer Woche nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen.
5.2. Im Falle von Mängeln kann der Käufer nach unserer Wahl kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung mangelfreier Ware verlangen. Ersetzte Ware wird unser Eigentum. Wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist oder verweigert wird oder aus von uns zu vertretenden Gründen innerhalb einer vom Käufer bestimmten angemessenen Frist nicht erfolgt oder fehlschlägt, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
5.3. Wir haften nicht für Schäden der Waren, die durch natürlichen Verderb, ungeeignete oder unsachgemäße Beanspruchung, übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäßeÄnderung oder Nachbesserung durch den Käufer oder Dritte entstehen. Wir haften ferner nicht für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
5.4. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadensersatz statt der Leistung und auf Ersatz eines sonstigen unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, einschließlich eines Schadens, der nicht am Liefergegenstandselbst entstanden ist, sowie auf Anwendungsersatz, auch aus Verschulden bei Vertragsschluß oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir eine Garantie für die Beschaffen heit der Ware übernommen haben, oder der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch diese Personen beruht oder eine schuldhafte Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geführt hat. Im Fall durch einfache Fahrlässigkeit verursachter Sach- oder Vermögensschäden ist jedoch unsere Ersatzpflicht der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
5.5. Die Bestimmungen gemäß Ziff. 4.4 gelten entsprechend für direkte Ansprüche des Käufers gegen unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
5.6. Sämtliche Mängelansprüche des Käufers einschließlich der in Ziff. 4.4 und 4.5 geregelten Ansprüche auf Schaden- und Aufwendungsersatz verjähren in einem Jahr nach Anlieferung der Ware an den Käufer. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist vorschreibt.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung herrührender Forderungen, einschließlich Nebenforderungen und Schadens ersatzansprüchen, auch aus der Einlösung von Schecks und Wechseln, unser Eigentum.
6.2. Wird unsere Ware vom Abnehmer mit anderen Waren verarbeitet, verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an dem neuen Erzeugnis im Verhältnis des Fakturenwertes unserer Ware zum Fakturenwert der anderen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Lassen sich die Wertanteile der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Ware nicht mehr bestimmen, erwerben wir das Alleineigentum an dem neuen Erzeugnis.
6.3. Im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers, des Antrags auf Eröffnung des Insolvenz verfahrens, eine Übertragung des Anwartschaftsrechts auf Dritte, oder des Übergangs des Geschäftsbetriebs des Käufers auf Dritte sind wir berechtigt, auch ohne vom Vertrag zurück zu treten, die gelieferte Ware zurückzunehmen und zu diesem Zweck die Geschäftsräume des Käufers zu betreten. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies nicht ausdrücklich schriftlich erklären. Wir sind nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren freihändiger Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Käufers abzüglich angemessener Ver wertungs kosten anzurechnen.
6.4. Die Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Ware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt, solange er seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen. In diesem Fall ist der Käufer auf unser Verlangen verpflichtet, uns alle zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen,die Überprüfung des Bestands der abgetretenen Forderungen durch unsere Beauftragten anhand seiner Buchhaltung zu gestatten, sowie den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Der verlängerte Eigentumsvorbehalt bleibt ebenfalls bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung herrührender Forderungen bestehen.
6.5. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Käufer untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen und die für eine Intervention notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
6.6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers in soweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der frei zugebenden Sicherheiten steht uns zu.
7. Der Käufer ist berechtigt auf der Handelsplattform Amazon das Bildmaterial des Verkäufers beim Verkauf seiner Ware mit zu nutzen, sofern sich der Käufer dabei bei seiner Preisgestaltung an die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Verkäufers hält.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1. Erfüllungsort ist 71636 Ludwigsburg.
8.2. Als Gerichtsstand wird, sofern der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für Streitigkeiten bis 5.000,– EUR das Amtsgericht in 70190 Stuttgart und für Streitigkeiten über 5.000,– EUR das Landgericht Stuttgart vereinbart. Wir sind berechtigt, auch am Sitz des Käufers zu klagen.